Das Inklusionskonzept

Inklusionskonzept der Meisenburgschule

Bereits vor dem gesetzlich verankerten Grundrecht von Kindern auf eine inklusive Beschulung wurden an der Meisenburgschule in allen Jahrgangsstufen Erfahrungen mit der Integration von Kindern mit besonderem Unterstützungsbedarf gesammelt. Die bisherigen Erfahrungen beziehen sich auf die Förderschwerpunkte „Emotionale und soziale Entwicklung“, „Lernen“ und „Autismus-Spektrum-Störungen“.

Im Sinne des gemeinsamen Lernens von Kindern mit und ohne Behinderungen erhält jedes Kind an der Meisenburgschule nach seinen individuellen Lernvoraussetzungen die bestmögliche Förderung. Die Bedürfnisse des einzelnen Kindes sind dabei Ausgangspunkt für gezielte und umfassende Fördermaßnahmen und auch sonderpädagogische Unterstützung. Unserer Schule ist es dabei ein besonderes Anliegen, die vorhandenen Stärken und Fähigkeiten eines jeden Kindes zu nutzen und damit sein Selbstvertrauen und sein Selbstwertgefühl zu stärken.

Für eine gezielte und effektive Förderung werden in der Schule in allen Lernbereichen standardisierte Diagnoseverfahren eingesetzt (s.Förderkonzept). Bei Bedarf erfolgt auch eine außerschulische Diagnostik im Sozialpediatrischen Zentrum (SPZ), dem jugendpsychologischen Institut (JPI) und anderen Institutionen und Fachdiensten.

Bei Feststellung von Unterstützungsbedarfen werden auch außerschulische Hilfsangebote (Ergotherapie, Logopädie etc.) und vorhandene Netzwerke (Autismusberatung, Autismus-Therapie-Zentrum etc.) gezielt genutzt. Zur weiteren Unterstützung und Lernbegleitung kann auch ein Integrationshelfer seitens der Eltern beantragt werden. Die Schule leistet bzgl. der  Antragstellung entsprechende Hilfestellung. Integrationskräfte arbeiten eng mit dem Lehrerteam zusammen, um dem Kind optimale entwicklungsfördernde Möglichkeiten zu bieten.

Für eine schülerbezogene Einzelfallberatung stehen den Lehrern und auch den Erziehungsberechtigten Angebote der Schulberatungsstelle zur Verfügung.

Für Kinder mit festgestelltem Unterstützungsbedarf werden Förderpläne erstellt, in denen die Förderziele, die Fördermaterialien und die einzelnen Fördermaßnahmen dokumentiert sind. Beim Förderschwerpunkt „Lernen“ erfolgt eine Kooperation mit einer Sonderpädagogin der Käthe-Kollwitz-Schule.

Der individuelle Förderbedarf, die Fördermaßnahmen und der erforderliche Umfang werden unter Mitwirkung der Inklusionsbeauftragten Frau Kleinert im Klassenteam (Klassenlehrer, Fachlehrer, sonderpädagogische Lehrkraft und ggf. Integrationskraft) abgestimmt und festgelegt. Durch regelmäßigen Austausch im Team werden die im Förderplan festgelegten individuellen Entwicklungsziele  auf Fortschritte hin überprüft und fortgeschrieben.

Im Hinblick auf eine gelingende Inklusion arbeiten alle Lehrer eng mit den Erziehungsberechtigten der Kinder zusammen. Förderziele, Förderinhalte und der Umfang von Fördermaßnahmen werden transparent dargestellt und ggf. miteinander abgestimmt.

Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf werden sowohl in ihrer Klassengemeinschaft, in einer Kleingruppe als auch im Rahmen äußerer Differenzierung einzeln gefördert, wobei entsprechend dem Inklusionsgedanken das Lernen in der Gruppe in der Regel überwiegt. Für die Einzelförderung steht ein kleiner Raum zur Verfügung, der den Kindern einen vertrauten Rahmen bietet.

Beim Lernen im Klassenverband erfolgt innerhalb der Lerngruppe eine Differenzierung nach den unterschiedlichen Lern- und Leistungsniveaus der Schüler. Bei Kindern mit Lern- und Leistungsschwächen werden zum Beispiel Lerninhalte in kleine Einheiten aufgegliedert und unter Anleitung eingeübt. Ziel ist es dabei, auf das eigenständige Üben hinzuführen. Grundlage bildet dabei das Methodentraining, dessen Inhalte für alle Schuljahre verbindlich festgelegt wurden.

Für die Lernbereiche Deutsch und Mathematik steht anschauliches und differenziertes Fördermaterial zur Verfügung.

Eine qualitative und quantitative Differenzierung wird in allen Jahrgangsstufen durch Unterrichtsmethoden unterstützt, die individuelles und selbstständiges Lernen ermöglichen (z.B. Stationenlernen, Freiarbeit).

Im Hinblick auf eine Leistungsbewertung werden beim Förderschwerpunkt Lernen die Leistungen auf der Grundlage der – in den individuellen Förderplänen – festgelegten Lernziele beschrieben. Die Leistungsbewertung umfasst dabei die einzelnen Lernergebnisse sowie auch die individuellen Anstrengungen und Lernfortschritte.

Perspektiven zur Weiterarbeit am Inklusionskonzept

  • Einrichtung einer Fachkonferenz gemeinsamen Lernens
  • Erarbeitung eines verbindlichen Konzeptes zur Erstellung individueller Förderpläne
  • Fort- und Weiterbildung, z.B. Einsatz und Umgang mit dem ELDIB
  • Entwicklungstherapeutischer / entwicklungspädagogischer Lernziel-Diagnose-Bogen
  • Sichtung und Auswahl geeigneter Programme für die computergestützte Förderung
  • in Anlehnung an den jeweiligen Förderbedarf des Kindes bzw. den Förderschwerpunkt